Erfüllungs-, Liefer- & Logistikrichtlinie

Diese Richtlinie zu Auftragsabwicklung, Lieferung und Logistik gilt für alle Bestellungen, die an Kunden in der Europäischen Union (EU) geliefert werden, einschließlich Irland, Österreich, Belgien, Polen, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Niederlande, Tschechische Republik, Rumänien, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Griechenland, Ungarn, Italien.

Wir wollen eine effiziente Auftragsabwicklung, transparente Lieferzeiten und die Einhaltung der geltenden Zoll- und Steuervorschriften gewährleisten und gleichzeitig die Verantwortlichkeiten zwischen Verkäufer und Käufer klar definieren.

Die Auftragsausführung beginnt erst nach:

  • Endgültiger Auftragsbestätigung
  • Freigabe von Entwürfen oder Spezifikationen
  • Vollständiger Zahlungseingang

Produktions- und Logistikzeitpläne werden ab dem Datum berechnet, an dem alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind

Jede Verzögerung, die durch unvollständige Informationen, verspätete Genehmigungen oder verspätete Zahlungen verursacht wird, verlängert die Lieferzeit proportional.

3.1 Voraussichtliche Zeitpläne

Alle angegebenen Produktions- und Versandzeitpläne sind Schätzwerte und nicht garantiert.

Die Schätzungen basieren auf:

  • Aktueller Produktionskapazität
  • Materialverfügbarkeit
  • Normalen Logistikbedingungen

3.2 Versandbestätigung

Nach Versand der Ware:

  • Wird eine Versandbestätigung und eine Sendungsverfolgungsnummer bereitgestellt
  • Geht die Verantwortung gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen (siehe Abschnitt 4) über

Die Lieferzeiten variieren je nach Produkttyp, Produktionsmethode und logistischen Vereinbarungen. Alle angegebenen Zeitrahmen sind lediglich Schätzungen und stellen keine garantierten Liefertermine dar.

4.1 Unbestickte Kopfbedeckungen

  • Bearbeitungszeit der Bestellung: ca. 2 Werktage nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang
  • Voraussichtliche Transitzeit: Expressversand über UPS oder FedEx: ca. 3–7 Werktage

4.2 Personalisierte Kopfbedeckungen

Die Produktionszeiten sind Schätzungen und werden ab endgültiger Musterbestätigung und Zahlungseingang berechnet:

  • Standard-Stickerei: ca. 14 Werktage
  • Individuelle Aufnäher: ca. 20 Werktage
  • Eilproduktion: gegen Aufpreis verfügbar, verkürzt die Produktionszeit auf ca. 3–10 Werktage, abhängig von Bestellmenge und saisonaler Produktionskapazität

Nach Abschluss der Produktion beträgt die voraussichtliche Transitzeit per Expressversand (UPS oder FedEx) ca. 3–7 Werktage.

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen mit international anerkannten Expresskurierdiensten, einschließlich UPS und FedEx, für die professionelle Geschäftslieferung.

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung geht gemäß den geltenden Handelspraktiken vom Verkäufer auf den Käufer zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur zum Transport über.

Die Liefervereinbarungen sind für die kommerzielle Nutzung und professionelle Abwicklung innerhalb der Standard-B2B-Logistikrahmen vorgesehen.

Logistikfristen können durch externe Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen, beeinträchtigt werden.

Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Verzögerungen, Kapazitätsengpässe oder Betriebsunterbrechungen durch den Spediteur (einschließlich UPS oder FedEx)
  • Zollkontrollen, Abfertigungsverfahren oder Grenzkontrollen
  • Hauptsaisons, Feiertage oder Ereignisse höherer Gewalt
  • Lieferkettenunterbrechungen oder Probleme bei der Materialverfügbarkeit
  • Regulatorische Änderungen oder staatliche Maßnahmen

Die geschätzten Produktions- und Transitzeiten können entsprechend verlängert werden.

Verzögerungen, die sich aus den oben genannten Umständen ergeben, stellen keinen Vertragsbruch dar und begründen keine Ansprüche auf Stornierung, Entschädigung oder Schadenersatz.

Sofern zumutbar, wird der Verkäufer den Käufer über erhebliche Verzögerungen informieren und aktualisierte voraussichtliche Zeitpläne bereitstellen.

6.1 Zölle & Einfuhrabgaben

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Einfuhrzölle, Zollabfertigungsgebühren und Steuern des Bestimmungslandes gehen zu Lasten des Käufers
  • Zölle werden von den örtlichen Zollbehörden auf der Grundlage der Produktklassifizierung und des deklarierten Wertes erhoben

Der Verkäufer kann die von den Zollbehörden auferlegten endgültigen Zollsätze nicht kontrollieren oder vorhersagen.

6.2 Mehrwertsteuer (MwSt.)

  • Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben
  • Die Mehrwertsteuer wird gemäß der EU-Mehrwertsteuergesetzgebung angewendet, basierend auf: Standort des Kunden, Status der Mehrwertsteuerregistrierung, anwendbare OSS-/IOSS- oder lokale Mehrwertsteuervorschriften
  • Kunden müssen zum Zeitpunkt der Bestellung genaue Mehrwertsteuerdaten angeben
  • Falsche oder fehlende Mehrwertsteuerinformationen können zu zusätzlichen Gebühren oder Lieferverzögerungen führen

6.3 Mehrwertsteuer bei Einfuhr & Lieferung

Abhängig vom Liefermodell:

  • Die Mehrwertsteuer kann an der Kasse erhoben werden
  • Die Mehrwertsteuer kann bei Einfuhr oder Lieferung fällig werden
  • Mehrwertsteuerbefreiungen oder Reverse-Charge-Verfahren gelten nur, wenn dies gesetzlich zulässig und ordnungsgemäß dokumentiert ist

6.4 Sendungen aus China (DDP-Bedingungen)

Bestimmte Produkte können direkt von unseren Produktionsstätten in China versandt werden. Für diese Bestellungen verwenden wir ein DDP (Delivered Duty Paid)-Modell bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer:

  • Mehrwertsteuer inbegriffen: Die anfallende Einfuhrumsatzsteuer ist bereits zum Zeitpunkt des Kaufs berechnet und im Gesamtbestellbetrag enthalten. Kunden müssen keine separaten Mehrwertsteuerzahlungen an lokale Behörden oder Spediteure bei Lieferung leisten.
  • Zusammenarbeit bei der Abfertigung: Obwohl die Mehrwertsteuer vorausbezahlt ist, bleibt der Käufer (als Importeur) dafür verantwortlich, dem Spediteur alle notwendigen Informationen zur Erleichterung des standardmäßigen Importabfertigungsprozesses zur Verfügung zu stellen.
  • Keine zusätzlichen Gebühren: Diese Regelung stellt sicher, dass der an der Kasse gezahlte Endpreis die Gesamtkosten für die Waren und Steuern darstellt, wodurch unerwartete Steuerforderungen an der Grenze vermieden werden.

Der Verkäufer stellt die üblichen Exportdokumente bereit, einschließlich:

  • Handelsrechnung
  • Packliste
  • Versanddokumente

Der Käufer ist verantwortlich für:

  • Alle zusätzlichen Dokumente, die von den lokalen Behörden verlangt werden
  • Die Sicherstellung, dass die importierten Waren den lokalen Vorschriften entsprechen

Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann zu Versandverzögerungen oder Rücksendekosten führen, die vom Käufer zu tragen sind.

Falls die Lieferung fehlschlägt aufgrund von:

  • Falscher Adressinformationen
  • Verweigerung der Zahlung von Zöllen oder Steuern
  • Mangelnder Kooperation bei der Zollabfertigung

Alle daraus entstehenden Kosten, einschließlich Rücksendekosten, Lagerkosten oder Entsorgungsgebühren, gehen zulasten des Käufers.

Wenn betrieblich notwendig, können Teillieferungen vereinbart werden:

  • Ohne die Gültigkeit des Gesamtvertrags zu beeinträchtigen
  • Ohne Anspruch auf Stornierung oder Vertragsstrafe

Diese Richtlinie orientiert sich an:

  • Grundsätzen des EU-Handelsrechts
  • Incoterms®-Regeln
  • EU-Umsatzsteuer- und Zollvorschriften
  • Fairen und transparenten Erfüllungspflichten

Nichts in dieser Richtlinie schränkt zwingende Rechte nach geltendem EU-Recht ein.

Diese Richtlinie kann aktualisiert werden, um Folgendes zu berücksichtigen:

  • Regulatorische oder steuerliche Änderungen
  • Logistische oder betriebliche Anpassungen

Die neueste auf der offiziellen Website veröffentlichte Version ist maßgebend.